Mietbedingungen tischgrillmiete.ch
1. Allgemein
Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem vereinbarten Mietvertrag (AB). Änderungen und Abweichungen davon sind im Mietvertrag (AB) schriftlich festzuhalten.
2. Auftragsbestätigung / Mietvertrag
Als Mietvertrag gilt die Auftragsbestätigung (AB), welche vor Beginn der Miete unterschrieben an den Vermieter retourniert werden muss.
3. Mietbeginn
Der Mietbeginn startet am gewählten Datum, sofern der Mietbetrag im Voraus bei tischgrillmiete.ch eingegangen ist und die Auftragsbestätigung unterschrieben zurück gesandt wurde.
4. Preise
Die aktuellen Mietpreise sind jeweils auf der Website www.tischgrillmiete.ch ersichtlich.
5. Abholung und Retournierung
Die Abholung und Retournierung erfolgt jeweils am Geschäftssitz des Vermieters zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Verspätete Retournierungen werden jeweils mit einem Tagessatz des jeweiligen Gerätes nachfakturiert.
6. Reinigung / Allgemeiner Zustand
Die Mietgeräte werden vom Vermieter in einem hygienisch einwandfreien Zustand abgegeben. Es wird erwartet, dass die Geräte im gleichen Zustand retourniert werden. Verschmutzungen (normale Gebrauchsspuren ausgenommen) werden mittels Bilder belegt. Die Kosten für die Nachreinigung gehen zu Lasten des Mieters. Sie werden nach Aufwand berechnet und dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
7. Defekte
Werden ein oder mehrere Geräte aufgrund von nicht korrekter Nutzung defekt oder beschädigt zurückgegeben, werden diese zum Neupreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Versicherung
Der Mieter übernimmt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der Geräte und der daraus entstehenden Gefahren (Brand, Diebstahl, Defekte usw.). Versicherung ist Sache des Mieters.
9. Nutzung
Die Nutzung der Geräte wird nicht durch den Vermieter instruiert. Jedem Gerät liegt eine Bedienungsanleitung bei, die vor Benutzung des Geräts zu lesen ist.
10. Haftung
tischgrillmiete.ch lehnt jede Haftung für Schäden, welche aus einer unsachgemässen Nutzung der Geräte entstanden sind, ab.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Selzach.